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Compliance
Jeder Registereintrag verlinkt auf den Eintrag der ausstellenden Behörde.

AÜG-Erlaubnis
Unsere Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
KRAZ-Bescheinigung
Unsere Registrierung als Arbeitsvermittlung
KRS-Auszug
Unsere rechtliche Registrierung
Versicherungsbescheinigung
Unser Haftpflichtschutz ist aktiv
A1-Muster
Die Sozialversicherung eines Mitarbeiters im Ausland
Bestätigung der Zoll-Anzeige
Eine beim Zoll angezeigte Überlassung
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Agentur für Arbeit Düsseldorf, Postfach 40180, 40180 Düsseldorf
15.01.2026 – 14.01.2027 · Ersterlaubnis
Eintrag im Krajowy Rejestr Agencji Zatrudnienia (KRAZ)
Marszałek województwa (KRAZ) — Register: stor.praca.gov.pl
Handelsregister (KRS)
Ministerstwo Sprawiedliwości (KRS)
Statistikregister (REGON)
Główny Urząd Statystyczny (REGON)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
VAT Information Exchange System (VIES)
Wir sind derzeit an keinen Tarifvertrag gebunden. Das vergleichbare Entgelt nach § 8 Abs. 1 AÜG gilt ab dem ersten Tag.
Nutzen Sie den Register-Link neben jedem Eintrag. Er führt direkt zum Eintrag der ausstellenden Behörde.
Fragen Sie ihn an. Wir senden ihn Ihnen direkt zu.
Unsere Haftpflichtversicherung deckt den Einsatz. Die Summen stehen in den Registerdetails.
Der Einsatz endet. Wir zählen die Monate jedes Mitarbeiters über alle Entleiher.