Compliance

Unsere Erlaubnis, Registereinträge und Versicherung

Jeder Registereintrag verlinkt auf den Eintrag der ausstellenden Behörde.

Reihen gelber Schutzhelme an Haken vor Schichtbeginn

Was das deutsche Recht verlangt

  • Eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland.
  • Am Einsatzort gilt das deutsche Arbeitsrecht vollständig. Die Entsendung aus Polen ändert daran nichts.
  • Eine A1-Bescheinigung sichert die Sozialversicherung vor dem ersten Arbeitstag.
  • Jede Überlassung wird vor Beginn beim deutschen Zoll angezeigt.
  • Gleiches Entgelt wie Ihre eigene Belegschaft ab dem ersten Einsatztag.
  • Eine Höchstüberlassungsdauer, je Mitarbeiter über alle Entleiher gezählt.

Wer macht was

Das übernehmen wir

  • Die A1 vor dem ersten Tag sichern.
  • Equal Pay für jeden Einsatz berechnen.
  • Die Überlassungsdauer jedes Mitarbeiters über alle Kunden erfassen.
  • Vor jeder Überlassung beim Zoll anzeigen.

Das übernehmen Sie

  • Dieselbe Frist auf Ihrer Seite erfassen, auch für Leiharbeitnehmer anderer Verleiher.
  • Den Überlassungsvertrag in Textform unterzeichnen.
  • Entgeltdaten vergleichbarer Beschäftigter liefern, damit wir das Entgelt angleichen können.

Dokumente

  • AÜG-Erlaubnis

    Unsere Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

    auf Anfrage
    Anfragen
  • KRAZ-Bescheinigung

    Unsere Registrierung als Arbeitsvermittlung

    auf Anfrage
    Anfragen
  • KRS-Auszug

    Unsere rechtliche Registrierung

    auf Anfrage
    Anfragen
  • Versicherungsbescheinigung

    Unser Haftpflichtschutz ist aktiv

    auf Anfrage
    Anfragen
  • A1-Muster

    Die Sozialversicherung eines Mitarbeiters im Ausland

    auf Anfrage
    Anfragen
  • Bestätigung der Zoll-Anzeige

    Eine beim Zoll angezeigte Überlassung

    auf Anfrage
    Anfragen

Registernummern und Details

  • Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

    Agentur für Arbeit Düsseldorf, Postfach 40180, 40180 Düsseldorf

    15.01.2026 – 14.01.2027 · Ersterlaubnis

    auf Anfrage Register prüfen
  • Eintrag im Krajowy Rejestr Agencji Zatrudnienia (KRAZ)

    Marszałek województwa (KRAZ) — Register: stor.praca.gov.pl

    auf Anfrage Register prüfen
  • Handelsregister (KRS)

    Ministerstwo Sprawiedliwości (KRS)

    auf Anfrage Register prüfen
  • Statistikregister (REGON)

    Główny Urząd Statystyczny (REGON)

    auf Anfrage Register prüfen
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

    VAT Information Exchange System (VIES)

    auf Anfrage Register prüfen

Haftungsdeckung

Betriebshaftpflicht
auf Anfrage
Vermögensschadenhaftung
auf Anfrage

Tarifbindung

Wir sind derzeit an keinen Tarifvertrag gebunden. Das vergleichbare Entgelt nach § 8 Abs. 1 AÜG gilt ab dem ersten Tag.

Alle Regeln mit Rechtsgrundlage

FAQ

Nutzen Sie den Register-Link neben jedem Eintrag. Er führt direkt zum Eintrag der ausstellenden Behörde.

Fragen Sie ihn an. Wir senden ihn Ihnen direkt zu.

Unsere Haftpflichtversicherung deckt den Einsatz. Die Summen stehen in den Registerdetails.

Der Einsatz endet. Wir zählen die Monate jedes Mitarbeiters über alle Entleiher.