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Rechtssicherheit
Erlaubnis, Zoll-Anzeige, Equal Pay und A1: Jeder Einsatz erfüllt die deutschen Regeln, bevor die erste Schicht beginnt.

Pflicht auch für Verleiher mit Sitz im Ausland. Wir besitzen diese Erlaubnis.
Wird vor Beginn jedes Einsatzes erstattet. Die Bestätigung liegt in der Einsatzakte.
Entgelt wie bei Ihren vergleichbaren Beschäftigten, ab dem ersten Tag.
Liegt vor dem ersten Arbeitstag vor. Die Sozialversicherung bleibt in Polen.
1. Tag
Ab dem ersten Tag gilt Equal Pay
18 Monate
Höchstdauer beim selben Entleiher
> 3 Monate
Pause, nach der die Frist neu beginnt
Wir zählen die Monate jedes Mitarbeiters über alle Entleiher.
Mitarbeiter ohne EU-Staatsangehörigkeit: Wir prüfen jeden Fall einzeln.
Bußgeld bis 500.000 €
Bußgeld bis 30.000 €
Hat der Verleiher keine Erlaubnis, kann das Gesetz Sie zum Arbeitgeber des Mitarbeiters machen.
Ja. Die Erlaubnispflicht gilt unabhängig vom Sitz des Verleihers. Für Verleiher mit Sitz in Polen ist die Agentur für Arbeit Düsseldorf zuständig.
Höchstens 18 Monate in Folge. Nur eine Pause von mehr als 3 Monaten setzt die Frist zurück.
Nein. Die A1 regelt nur die Sozialversicherung, üblicherweise bis 24 Monate. Erlaubnis, Zoll-Anzeige und Equal Pay gelten zusätzlich.
Nur ausnahmsweise: Der Verleiher sitzt im EWR und übt seit mindestens 3 Jahren überwiegend dieselbe Tätigkeit aus. Ohne diesen Nachweis gilt das Verbot.
Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Die Frage liegt beim Gerichtshof der Europäischen Union. Der Generalanwalt schlägt vor, dass die Frist weiterläuft.
Nennen Sie uns Tätigkeiten und Starttermin. Zoll-Anzeige, A1 und Equal Pay stehen vor der ersten Schicht.
